Niederösterreich
0015/1–1
Verordnung über die Errichtung von Außenstellen des Unabhängigen Verwaltungssenates
23.07.1998
Verordnung über die Errichtung von Außenstellen des Unabhängigen Verwaltungssenates | |||
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0015/1–0 | Stammverordnung | 56/91 | 1991-06-05 |
| Blatt 1 | ||
0015/1–1 | 1. Novelle | 112/98 | 1998-07-23 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1998 |
Die NÖ Landesregierung hat am 23. Juni 1998 aufgrund des Paragraph eins, Absatz 3, des Gesetzes über den Unabhängigen Verwaltungssenat im Land Niederösterreich, Landesgesetzblatt 0015–7 , verordnet:
Änderung der Verordnung über die Errichtung von Außenstellen des Unabhängigen Verwaltungssenates
Die Verordnung über die Errichtung von Außenstellen des Unabhängigen Verwaltungssenates, LGBl. 0015/1, wird wie folgt geändert:
Im Paragraph eins, wird das Wort “und” durch einen Beistrich ersetzt und werden nach dem Wort “Wr. Neustadt” die Worte “und Zwettl-Niederösterreich” eingefügt.
Niederösterreichische Landesregierung: |
Paragraph eins,
Außenstellen des Unabhängigen Verwaltungssenates werden in Mistelbach, Wr. Neustadt und Zwettl-Niederösterreich errichtet.
Paragraph 2,
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.