Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

0015/1–1

Titel

Verordnung über die Errichtung von Außenstellen des Unabhängigen Verwaltungssenates

Ausgabedatum

23.07.1998

Text

 

Verordnung über die Errichtung von Außenstellen des Unabhängigen Verwaltungssenates

 

0015/1–0

Stammverordnung

56/91

1991-06-05

 

Blatt 1

0015/1–1

1. Novelle

112/98

1998-07-23

 

Blatt 1

Ausgegeben am
23.07.1998

Jahrgang 1998
112. Stück

Die NÖ Landesregierung hat am 23. Juni 1998 aufgrund des Paragraph eins, Absatz 3, des Gesetzes über den Unabhängigen Verwaltungssenat im Land Niederösterreich, Landesgesetzblatt 0015–7 , verordnet:

Änderung der Verordnung über die Errichtung von Außenstellen des Unabhängigen Verwaltungssenates

Die Verordnung über die Errichtung von Außenstellen des Unabhängigen Verwaltungssenates, LGBl. 0015/1, wird wie folgt geändert:

Im Paragraph eins, wird das Wort “und” durch einen Beistrich ersetzt und werden nach dem Wort “Wr. Neustadt” die Worte “und Zwettl-Niederösterreich” eingefügt.

 

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann
Pröll

Paragraph eins,

Außenstellen des Unabhängigen Verwaltungssenates werden in Mistelbach, Wr. Neustadt und Zwettl-Niederösterreich errichtet.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.