Niederösterreich
5505/2–0
Verordnung über die Kennzeichnung des Nationalparks Donau-Auen
08.04.1998
Verordnung über die Kennzeichnung des Nationalparks Donau-Auen | |||
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5505/2–0 | Stammverordnung | 57/98 | 1998-04-08 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1998 |
Die NÖ Landesregierung hat am 17. März 1997 aufgrund des Paragraph 3, Absatz 4, des NÖ Nationalparkgesetzes, Landesgesetzblatt 5505–0 , verordnet:
Verordnung über die Kennzeichnung des Nationalparks Donau-Auen
Niederösterreichische Landesregierung: | Niederösterreichische Landesregierung: |
Die Kennzeichnung des Nationalparks Donau-Auen hat mittels nachfolgend beschriebener Hinweistafeln zu erfolgen:
Auf einer kreisrunden, weißen Platte steht in Kleinbuchstaben, Schriftfarbe grün “nationalpark”, darunter in Schriftfarbe orange “donau” geschrieben, daneben ist ein Kreis mit blaugrüner Hintergrundstruktur (Abstraktion einer realen Fotographie von Astgestrüpp des Audickichts), worauf in der oberen Hälfte in weißer Schrift “auen” steht.