Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1212/73–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Großdietmanns

Ausgabedatum

19.02.1998

Text

 

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Großdietmanns

 

1212/73–0

Kundmachung

31/98

1998-02-19

 

Blatt 1

Ausgegeben am
19.02.1998

Jahrgang 1998
31. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–8

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Großdietmanns

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreter
Höger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 19. Juni 1995, Zl. II/1-M-135/1-95, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–8, der Gemeinde Großdietmanns das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In einem von Silber und Grün im Tannenschnitt erhöht geteilten Schild, unten ein silberner, mit einem roten Ring belegter Dreiberg, darüber ein silberner Wellenbalken.”

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Großdietmanns festgesetzten Gemeindefarben “Grün- Weiß-Rot” genehmigt.