Niederösterreich
1212/70–0
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Stetteldorf am Wagram
19.09.1997
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Stetteldorf am Wagram | |||
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1212/70–0 | Kundmachung | 94/97 | 1997-09-19 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1997 |
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–9
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Stetteldorf am Wagram
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 26. August 1997, Zl. IVW3-M-209-97, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt . 1000–9, der Marktgemeinde Stetteldorf am Wagram das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Blau auf einem von einer silbernen Leiste gesäumten grünen Dreiberg ein viergeschoßiger silberner Turm mit geschlossenem Tor, drei querrechteckigen Fenstern und einem Kegeldach, rechts begleitet von einem goldenen Ährenbündel mit vier Ähren, links von einem goldenen Weinstock mit vier Blättern und einer Traube.”
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–9, die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Stetteldorf am Wagram festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.