Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1212/68–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Waldenstein

Ausgabedatum

12.06.1997

Text

 

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Waldenstein

 

1212/68–0

Kundmachung

59/97

1997-06-12

 

Blatt 1

Ausgegeben am
12.06.1997

Jahrgang 1997
59. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–9

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Waldenstein

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreter
Höger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 15. Mai 1997, Zl. IVW3-M-148-97, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–9, der Gemeinde Waldenstein das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Silber drei stilisierte Tannen, die mittlere bis zum oberen Schildrand aufsteigend, belegt mit einer aufrechten goldenen Hacke zwischen zwei ebensolchen heraldischen Lilien, im Schildfuß über grünem Boden ein silberner Felsen in Form eines Dreibergs, darin ein blauer Wellenbalken.”

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Waldenstein festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün- Weiß” genehmigt.