Niederösterreich
1212/51–0
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Markt- gemeinde Payerbach
28.10.1994
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Markt- gemeinde Payerbach | |||
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1212/51–0 | Kundmachung | 125/94 | 1994-10-28 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1994 |
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–7
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Payerbach
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. August 1994, Zl. II/1-M-368/3-94, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–7, der Marktgemeinde Payerbach das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Erhöht geteilt durch einen silbernen Viadukt mit fünf weiten Bögen im Mittelteil sowie vier engen links und rechts, oben in Grün eine gestürzte, abgeflachte goldene Spitze, darin ein aufgerichteter roter Greif, in den Vorderklauen einen ebensolchen Hasen haltend, unten in Rot eine gold bordierte, gestürzte blaue Spitze, im Schildfuß belegt mit einer goldenen Raute, darin ein gekreuztes rotes Bergwerkszeichen.”
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Payerbach festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb- Blau” genehmigt.