Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1212/41–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Achau

Ausgabedatum

12.11.1993

Text

 

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Achau

 

1212/41–0

Kundmachung

104/93

1993-11-12

 

Blatt 1

Ausgegeben am
12.11.1993

Jahrgang 1993
104. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–6

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Achau

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreter
Höger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Juli 1993, Zl. II/1-M-330-93, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–6, der Gemeinde Achau das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Gold über vier blauen Wellenbalken ein schräglinks gerichteter grüner Eichenzweig mit vier Blättern und drei Eicheln.”

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Achau festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.