Titel
Kundmachung über die Genehmigung der Grenzänderung von Gemeinden
Text
Kundmachung über die Genehmigung der Grenzänderung von Gemeinden |
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1460/23–0 | Kundmachung | 54/93 | 1993-06-17 |
| Blatt 1-3 |
Ausgegeben am 17.06.1993 | Jahrgang 1993 54. Stück |
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–6
Kundmachung über die Genehmigung der Grenzänderung von Gemeinden
Niederösterreichische Landesregierung: Landeshauptmann-Stellvertreter Höger |
Die NÖ Landesregierung hat gemäß § 7 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973 mit Wirkung vom 1. Jänner 1993 die von nachstehenden Gemeinden beschlossenen Grenzänderungen genehmigt:Die NÖ Landesregierung hat gemäß Paragraph 7, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973 mit Wirkung vom 1. Jänner 1993 die von nachstehenden Gemeinden beschlossenen Grenzänderungen genehmigt:
Fallbach (Verwaltungsbezirk Mistelbach, Gerichtsbezirk Laa an der Thaya) und Staatz (Verwaltungsbezirk Mistelbach, Gerichtsbezirk Laa an der Thaya) II/1-2101/5-91 vom 3. Dezember 1991 Neuer Grenzverlauf:
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Fallbach und Staatz verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Hagendorf und Wultendorf vom unverändert gebliebenen dreifachen Grenzpunkt 1856 (=Wultendorf 3902, =Loosdorf 2007), geradlinig über die Punkte 1809 (=Loosdorf 2006), 6092, 6093, 6094, 6095, 6096 (=Wultendorf 3918), 6097 (=Wultendorf 2695), 6098 (=Wultendorf 2692), 6099 (=Wultendorf 3914), 6100 (=Wultendorf 3913) bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 834 (=Wultendorf 3896).
Gresten (Verwaltungsbezirk Scheibbs, Gerichtsbezirk Scheibbs) und Gresten-Land (Verwaltungsbezirk Scheibbs, Gerichtsbezirk Scheibbs), II/1-2256/3-92 vom 19. Mai 1992 Neuer Grenzverlauf:
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Gresten und Gresten-Land verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Unteramt und Gresten vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 5731 geradlinig in südsüdwestlicher Richtung zum neuen Grenzpunkt 5730 und geradlinig weiter in westlicher Richtung zum bestehenden Grenzpunkt 2129.
Stetteldorf am Wagram (Verwaltungsbezirk Korneuburg, Gerichtsbezirk Stockerau) und Rußbach (Verwaltungsbezirk Korneuburg, Gerichtsbezirk Stockerau), II/1-2247/3-92 vom 19. Mai 1992 Neuer Grenzverlauf:
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Stetteldorf am Wagram und Rußbach verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Stetteldorf am Wagram und Niederrußbach vom neuen, in der alten Grenze gelegenen Grenzpunkt 10342 geradlinig über die Punkte 10811, 10810 bis zum alten unverändert gebliebenen Grenzpunkt 2016.
Seefeld-Kadolz (Verwaltungsbezirk und Gerichtsbezirk Hollabrunn) und Hadres (Verwaltungsbezirk und Gerichtsbezirk Hollabrunn) II/1-2251/3-92 vom 4. August 1992 Neuer Grenzverlauf:
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Seefeld- Kadolz und Hadres verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Obritz und Seefeld vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 3695 geradlinig über die Punkte 2482, 3363, 3364, 3365, 3366, 3367, 3368, 5867, 3369, 3375, 3376, 3396, 3397, 497, 3398, 3399 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 3697.
St. Bernhard-Frauenhofen (Verwaltungsbezirk und Gerichtsbezirk Horn) und Horn (Verwaltungsbezirk und Gerichtsbezirk Horn) II/1-2228/5-92 vom 29. September 1992 Neuer Grenzverlauf:
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden St. Bernhard-Frauenhofen und Horn verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Frauenhofen und Horn vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 14734 geradlinig bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 14741, weiters vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 14623 geradlinig über die Punkte 16854 und 16855 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 14634, weiters vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 14564 geradlinig über die Punkte 16745, 17121, 15701 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 14560.
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden St. Bernhard-Frauenhofen und Horn verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Frauenhofen und Mödring vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 14659 geradlinig über die Punkte 16777, 16809, 16808, 16807, 16694, 16693, 16695, 16697, 16699, 16700, 14712, 14713, 14714 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 14715.
Persenbeug-Gottsdorf (Verwaltungsbezirk Melk, Gerichtsbezirk Persenbeug) und Hofamt Priel (Verwaltungsbezirk Melk, Gerichtsbezirk Persenbeug) II/1-2265/3 vom 1. Oktober 1992 Neuer Grenzverlauf:
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Persenbeug-Gottsdorf und Hofamt Priel verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Rottenhof und Persenbeug vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 22 geradlinig über die Punkte 21, 1698, 1624, 1805, 1806, 1807, 1808, 1693, 1683, 1684 und 1710 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 140.
Würmla (Verwaltungsbezirk Tulln, Gerichtsbezirk Tulln) und Atzenbrugg (Verwaltungsbezirk Tulln, Gerichtsbezirk Tulln) II/1-2272/3 vom 13. Oktober 1992 Neuer Grenzverlauf:
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Würmla und Atzenbrugg verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Ebersdorf und Diendorf vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 6740 geradlinig über die Punkte 6741, 6742, 6743, 6744, 6745, 6782, 6746, 6747, 6750, 6751, 6752, 6753, 6754, 6755, 6756 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 6760.
Ebenfurth (Verwaltungsbezirk Wr. Neustadt, Gerichtsbezirk Wr. Neustadt) und Pottendorf (Verwaltungsbezirk Baden, Gerichtsbezirk Ebreichsdorf) mit Zustimmung der Bundesregierung vom 24. November 1992 Neuer Grenzverlauf:
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Ebenfurth und Pottendorf verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Ebenfurth und Pottendorf vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 4027 geradlinig über die Punkte 7387, 2172 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 525, weiters ausgehend vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 527 geradlinig über die Punkte 2173, 7372, 5231, 5232, 5233, 2188, 6411, 6412, 6413, 2231, 2232 bis zum unverändert gebliebenen dreifachen Grenzpunkt 535.
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Ebenfurth und Pottendorf verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Ebenfurth und Siegersdorf vom unverändert gebliebenen dreifachen Grenzpunkt 3119 geradlinig über die Punkte 7275, 7269, 7272, 7273, 7276, 7279, 7282, 1601, 7290, 7293, 7296, 7299, 2146, 7412, 4038, 4037, 4036, 7410, 7411, 2157, 2159, 2161, 2163, 2164, 2165, 7386, 7387 bis zum unveränderten Grenzpunkt 4027.
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Ebenfurth und Pottendorf verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Ebenfurth und Landegg vom unverändert gebliebenen dreifachen Grenzpunkt 535 geradlinig über die Punkte 2232, 7347, 7357, 7343, 7344, 4008, 7261, 4007, 4006, 4005, 4004, 4003, 4002, 4001 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 541.
Stetteldorf am Wagram (Verwaltungsbezirk Korneuburg, Gerichtsbezirk Stockerau), Großweikersdorf (Verwaltungsbezirk Tulln, Gerichtsbezirk Kirchberg am Wagram) und Absdorf (Verwaltungsbezirk Tulln, Gerichtsbezirk Kirchberg am Wagram) mit Zustimmung der Bundesregierung vom 24. November 1992 Neuer Grenzverlauf:
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Absdorf und Großweikersdorf verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Absdorf und Tiefenthal vom neuen in der alten Grenze gelegenen Grenzpunkt 10525 geradlinig zum neuen dreifachen Grenzpunkt 10523.
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Stetteldorf am Wagram und Großweikersdorf verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Stetteldorf am Wagram und Tiefenthal vom neuen dreifachen Grenzpunkt 10523 geradlinig über die Punkte 10528, 10532, 10764, 10766, 10543, 10544, 1183 bis zum neuen in der alten Grenze gelegenen Grenzpunkt 10557, weiters vom alten unverändert gebliebenen Grenzpunkt 1251 geradlinig über die Punkte 9160, 9161, 10301, 10299, 10298, 10294 bis zum alten unverändert gebliebenen Grenzpunkt 1246.
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Stetteldorf am Wagram und Absdorf verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Stetteldorf am Wagram und Absdorf vom neuen dreifachen Grenzpunkt 10523 geradlinig über die Punkte 10524, 9139, 9137, 10461, 1049 bis zum alten unverändert gebliebenen Grenzpunkt 8431.
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Stetteldorf am Wagram und Absdorf verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Stetteldorf am Wagram und Absdorf vom alten unverändert gebliebenen Grenzpunkt 6760 geradlinig über die Punkte 11061, 11062 bis zum alten unverändert gebliebenen Grenzpunkt 6664.
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Stetteldorf am Wagram und Absdorf verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Stetteldorf am Wagram und Absdorf vom alten unverändert gebliebenen Grenzpunkt 5932 geradlinig über die Punkte 10062, 10671, 10672 bis zum alten unverändert gebliebenen Grenzpunkt 8305.
Stetteldorf am Wagram (Verwaltungsbezirk Korneuburg, Gerichtsbezirk Stockerau) und Tulln (Verwaltungsbezirk Tulln, Gerichtsbezirk Tulln), II/1-2248/3-92 mit Zustimmung der Bundesregierung vom 12. Jänner 1993 Neuer Grenzverlauf:
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Stetteldorf am Wagram und Tulln verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Stetteldorf am Wagram und Mollersdorf vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 7460 geradlinig über die Punkte 9521, 7463, 7464, 7465, 7466, 7467 bis zum alten unverändert gebliebenen Grenzpunkt 8285, weiters vom alten unverändert gebliebenen Grenzpunkt 8284 geradlinig über die Punkte 9520, 9519, 9518, 9517 bis zum alten unverändert gebliebenen Grenzpunkt 9516, weiters vom alten unverändert gebliebenen Grenzpunkt 9500 geradlinig über die Punkte 9513, 9509, 9508, 9506, 9505 bis zum alten unverändert gebliebenen Grenzpunkt 9503.