Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1212/39–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Waidmannsfeld

Ausgabedatum

24.09.1992

Text

 

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Waidmannsfeld

 

1212/39–0

Kundmachung

113/92

1992-09-24

 

Blatt 1

Ausgegeben am
24.09.1992

Jahrgang 1992
113. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–6

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Waidmannsfeld

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreter
Höger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 20. Juli 1992, Zl. II/1-M-508/1-92, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–6, der Gemeinde Waidmannsfeld das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In einem durch einen silbernen geschwungenen Balken schräglinks geteilten Schild vorne in Grün eine goldene Kirche mit rechtsstehendem Turm und schwarzen Türen und Fenstern, hinten in Rot drei silberne aufgerollte Papierrollen, zwei zu eins gestellt”.

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Waidmannsfeld festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.