Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1212/34–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ertl

Ausgabedatum

10.04.1992

Text

 

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ertl

 

1212/34–0

Kundmachung

44/92

1992-04-10

 

Blatt 1

Ausgegeben am
10.04.1992

Jahrgang 1992
44. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–6

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ertl

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreter
Höger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 3. März 1992, Zl. II/1-M-13-92, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–6, der Gemeinde Ertl das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Ein geteilter Schild, oben in Silber ein wachsender roter Löwe, der in seiner rechten Pranke einen belaubten grünen Zweig hält, unten von Blau und Gold geschacht.”

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Ertl festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Rot” genehmigt.