Niederösterreich
0808–0
Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die bezirksgerichtliche Organisation im Land Niederösterreich
27.11.1991
Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die bezirksgerichtliche Organisation im Land Niederösterreich | |||
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0808–0 | Vereinbarung | 137/91 | 1991-11-27 |
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Ausgegeben am, 27.11.1991 | Jahrgang 1991, 137. Stück |
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Litera b, des NÖ Verlautbarungsgesetzes, Landesgesetzblatt 0700–2
Vereinbarung
gemäß Artikel 15a B-VG
zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die bezirksgerichtliche Organisation im Land Niederösterreich
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel römisch sieben, am 12. November 1991 in Kraft getreten.
Landeshauptmann, Ludwig |
Der Bund, vertreten durch den Bundesminister für Justiz, und das Land Niederösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann, sind im Sinne des Artikel römisch acht, der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über Vorhaben, deren Verwirklichung für die Vertragsparteien von besonderem Interesse ist, Bundesgesetzblatt Nr. 156 aus 1989,, übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG nachstehende
Vereinbarung
zwecks Herbeiführung einer den Anforderungen der rechtsschutzsuchenden Bevölkerung an eine funktionierende und zweckmäßig eingerichtete Justiz Rechnung tragenden Gerichtsorganisation bezüglich der in Niederösterreich gelegenen Bezirksgerichte zu schließen:
Artikel römisch eins
Zusammenlegung von Bezirksgerichten
Die Niederösterreichische Landesregierung stimmt der vorgesehenen, als Anlage ./1 angeschlossenen Verordnung der Bundesregierung gemäß Paragraph 8, Absatz 5, Litera d, des Übergangsgesetzes 1920 zu.
Artikel römisch zwei
Gerichtstage, Gerichtstagsprengel
(1) Für die aus der Anlage ./2 ersichtlichen Gerichtstagsprengel wird an den dort genannten Orten allwöchentlich ein Gerichtstag (Paragraphen 69, 70, Geo.) abgehalten werden.
(2) Vor der Festlegung des jeweiligen Wochentags und jeder Änderung der Zahl der Gerichtstage werden die betroffenen Gemeinden gehört und wird mit der Niederösterreichischen Landesregierung das Einvernehmen hergestellt werden.
Artikel römisch drei
Aufrechterhaltung der Notarstellen
Notarstellen, die an Orten eingerichtet sind, an denen nach der Anlage ./1 keine Bezirksgerichte mehr bestehen werden (in der Folge kurz “Sitzgemeinden” genannt), werden aufrechterhalten werden.
Artikel römisch vier
Grundbuchsabfragen
(1) Sitzgemeinden wird auf deren Wunsch kostenlos je eine Erstausstattung einer Bildschirmeinheit (bestehend aus einem IBM Personal Computer [Type XT oder PS2/30], einem Monobildschirm, einer Tastatur und einem Matrixdrucker [Proprinter]), die für Abfragen aus dem ADV-Grundbuch nach dem Paragraph 8, GUG mittels des Postdienstes BTX geeignet ist, vom Bundesministerium für Justiz zur Verfügung gestellt werden.
(2) Die Schaffung der jeweils erforderlichen Anschlußbedingungen (z.B. die Herstellung einer Postleitung) obliegt den Sitzgemeinden.
Artikel römisch fünf
Verwendung freier Gerichtsräumlichkeiten
Der Bundesminister für Justiz wird sich darum bemühen, mit den Sitzgemeinden das Einvernehmen über die weitere Verwendung jener Räumlichkeiten zu erzielen, die durch die Zusammenlegung der Bezirksgerichte frei werden.
Artikel römisch sechs
Außenstellen, Amtstage
Der Bund wird abklären, inwieweit – entsprechend den bisherigen Dezentralisierungsmaßnahmen des Landes Niederösterreich – einem allfälligen ergänzenden Bedarf nach dezentralisierten Zugangsmöglichkeiten zu Bundesbehörden (Außenstellen, Amtstage) in Sitzgemeinden Rechnung getragen werden kann.
Artikel römisch sieben
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt am Tag ihrer beiderseitigen Unterzeichnung in Kraft.
Artikel römisch acht
Kundmachung
Diese Vereinbarung wird nach ihrer beiderseitigen Unterzeichnung umgehend im Bundesgesetzblatt und im Landesgesetzblatt für Niederösterreich kundgemacht werden.
Artikel römisch neun
Hinterlegung
Diese Vereinbarung wird in zwei Urschriften ausgefertigt; nach deren beiderseitiger Unterzeichnung werden je eine dieser Urschriften beim Bundeskanzleramt und beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung hinterlegt.
./1
Verordnung
der Bundesregierung über die Zusammenlegung der Bezirksgerichte Allentsteig, Gföhl, Groß-Gerungs, Haugsdorf, Kirchschlag in der Buckligen Welt, Litschau, Marchegg, Ottenschlag, Persenbeug, Raabs an der Thaya, Ravelsbach, Schrems, Spitz und Weitra sowie die Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Gänserndorf, Gmünd, Hollabrunn, Krems, Waidhofen an der Thaya, Wiener Neustadt, Ybbs und Zwettl
Auf Grund des Paragraph 8, Absatz 5, Buchstabe d) des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des Bundesgesetzblatt Nr. 368 vom Jahre 1925 wird mit Zustimmung der Niederösterreichischen Landesregierung verordnet:
Artikel römisch eins
Die Bezirksgerichte Allentsteig, Groß-Gerungs und Ottenschlag werden mit dem Bezirksgericht Zwettl, die Bezirksgerichte Gföhl und Spitz mit dem Bezirksgericht Krems, die Bezirksgerichte Haugsdorf und Ravelsbach mit dem Bezirksgericht Hollabrunn, das Bezirksgericht Kirchschlag in der Buckligen Welt mit dem Bezirksgericht Wiener Neustadt, die Bezirksgerichte Litschau, Schrems und Weitra mit dem Bezirksgericht Gmünd in Niederösterreich, das Bezirksgericht Marchegg mit dem Bezirksgericht Gänserndorf, das Bezirksgericht Persenbeug mit dem Bezirksgericht Ybbs und das Bezirksgericht Raabs an der Thaya mit dem Bezirksgericht Waidhofen an der Thaya zusammengelegt.
Artikel römisch zwei
Der Artikel römisch eins, der Verordnung der Bundesregierung, Bundesgesetzblatt Nr. 478 aus 1971,, über die Sprengel der in Niederösterreich gelegenen Bezirksgerichte, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 28 aus 1975,, wird wie folgt geändert:
“§ 8. Der Sprengel des Bezirksgerichts Gänserndorf umfaßt folgende Gemeinden:
“§ 11. Der Sprengel des Bezirksgerichts Gmünd in Niederösterreich umfaßt folgende Gemeinden:
“§ 19. Der Sprengel des Bezirksgerichts Hollabrunn umfaßt folgende Gemeinden:
“§ 25. Der Sprengel des Bezirksgerichts Krems an der Donau umfaßt die Stadt mit eigenem Statut Krems an der Donau und folgende Gemeinden:
“§ 53. Der Sprengel des Bezirksgerichts Waidhofen an der Thaya umfaßt folgende Gemeinden:
“§ 56. Der Sprengel des Bezirksgerichts Wiener Neustadt umfaßt die Stadt mit eigenem Statut Wiener Neustadt und folgende Gemeinden:
“§ 58. Der Sprengel des Bezirksgerichts Ybbs umfaßt folgende Gemeinden:
“§ 60. Der Sprengel des Bezirksgerichts Zwettl umfaßt folgende Gemeinden:
Artikel römisch drei
Diese Verordnung tritt mit dem 1. Jänner 1992 in Kraft.
./2
Erlaß vom ........ 1991 über die Abhaltung von Gerichtstagen an den Sitzen der in Niederösterreich zusammengelegten Bezirksgerichte sowie an bisherigen Gerichtstagsorten
, Bezirksgerichte,, die die Gerichtstage , abzuhalten, haben | , Gerichtstagsorte | , Gerichtstagsprengel | , Wochentag, der, Gerichtstage | , Anzahl der, abzuhaltenden, Gerichtstage |
, Gänserndorf | , Marchegg | , Marchegg, , Engelhartstetten, , Lassee, , Untersiebenbrunn, , Weiden an der March | , wöchentlich | |
, Gmünd in, Niederösterreich | , Litschau | , Litschau, Eggern,, Eisgarn, Haugschlag,, Heidenreichstein,, Reingers | , wöchentlich | |
, Schrems | , Schrems, Amalien-, dorf-Aalfang,, Brand-Nagelberg,, Kirchberg am Walde,, Hirschbach | , wöchentlich | ||
, Weitra | , Weitra, Bad , Großpertholz, , Großschönau,, Moorbad Harbach,, St. Martin, Unser-, frau-Altweitra | , wöchentlich | ||
, Hollabrunn | , Haugsdorf | , Haugsdorf, Alberndorf, im Pulkautal, Hadres,, Mailberg, Pernersdorf, , Seefeld-Kadolz | , wöchentlich | |
, Bezirksgerichte,, die die Gerichtstage , abzuhalten, haben | , Gerichtstagsorte | , Gerichtstagsprengel | , Wochentag, der, Gerichtstage | , Anzahl der, abzuhaltenden, Gerichtstage |
, Ravelsbach | , Ravelsbach, Heldenberg, , Hohenwarth-, Mühlbach a.M.,, Maissau, Ziersdorf | , wöchentlich | ||
, Krems an der, Donau | , Gföhl | , Gföhl, Jaidhof, Krumau, am Kamp, Lichtenau, im Waldviertel, , Rastenfeld, St. , Leonhard am Hornerwald | , wöchentlich | |
, Spitz | , Spitz, Aggsbach,, Maria Laach am , Jauerling, Mühldorf | , wöchentlich | ||
, Waidhofen, an der Thaya | , Raabs an der, Thaya | , Raabs an der Thaya,, Dietmanns,, Groß-Siegharts,, Karlstein an der Thaya,, Ludweis-Aigen | , wöchentlich | |
, Groß-Siegharts | , Groß-Siegharts,, Ludweis-Aigen | , Mittwoch | , wöchentlich | |
, Bezirksgerichte,, die die Gerichtstage , abzuhalten, haben | , Gerichtstagsorte | , Gerichtstagsprengel | , Wochentag, der, Gerichtstage | , Anzahl der, abzuhaltenden, Gerichtstage |
, Wiener, Neustadt | , Kirchschlag | , Kirchschlag in der, Buckligen Welt,, Bad Schönau, Hoch-, neukirchen-Gschaidt,, Hollenthon,, Krumbach,, Lichtenegg | , wöchentlich | |
, Hollenthon | , Hollenthon,, Lichtenegg | , 1. Dienstag, im Monat | , einmal monatlich | |
, Ybbs | , Persenbeug | , Persenbeug-Gottsdorf,, Dorfstetten, Hofamt , Priel, Marbach an der , Donau, Maria Taferl, , Nöchling, St. Oswald, , Yspertal | , wöchentlich | |
, Zwettl | , Allentsteig | , Allentsteig, , Echsenbach, Göpfritz an , der Wild, Pölla, , Schwarzenau | , wöchentlich | |
, Groß-Gerungs | , Groß-Gerungs, Altmelon, , Arbesbach, Langschlag, , Rappottenstein | , wöchentlich | ||
, Bezirksgerichte,, die die Gerichtstage , abzuhalten, haben | , Gerichtstagsorte | , Gerichtstagsprengel | , Wochentag, der, Gerichtstage | , Anzahl der, abzuhaltenden, Gerichtstage |
, Ottenschlag | , Ottenschlag, Bärnkopf,, Grafenschlag, , Gutenbrunn, , Kirchschlag, , Kottes-Purk, , Martinsberg, , Sallingberg, Schönbach, , Traunstein | , wöchentlich |