Niederösterreich
1212/29–0
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Breitenstein
04.10.1991
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Breitenstein | |||
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1212/29–0 | Kundmachung | 114/91 | 1991-10-04 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1991 |
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–4
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Breitenstein
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 14. August 1991, Zl. II/1-M-354-91, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–6, der Gemeinde Breitenstein das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Ein grüner Schild, schräglinks geteilt durch einen silbernen Wellenbalken, unten auf wachsendem goldenen Felsen eine ebensolche Ruine mit linksstehendem Bergfried und schwarzen Schießscharten, oben aus der Schildteilung wachsend eine zweigeschossige goldene Brücke mit oben vier und unten zwei Bogenöffnungen.”
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Breitenstein festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.