Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1212/27–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Lichtenau im Waldviertel

Ausgabedatum

04.10.1991

Text

 

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Lichtenau im Waldviertel

 

1212/27–0

Kundmachung

112/91

1991-10-04

 

Blatt 1

Ausgegeben am
04.10.1991

Jahrgang 1991
112. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Lichtenau im Waldviertel

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreter
Höger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 30. Juli 1991, Zl. II/1-M-225-91, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–6, der Marktgemeinde Lichtenau im Waldviertel das nachstehende beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Unter blauem Schildhaupt in Rot ein mit drei roten Jakobsmuscheln belegter goldener Schrägrechtsbalken.”

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Lichtenau im Waldviertel festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.