Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1212/24–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Großmugl

Ausgabedatum

20.09.1990

Text

 

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Großmugl

 

1212/24–0

Kundmachung

98/90

1990-09-20

 

Blatt 1

Ausgegeben am
20.09.1990

Jahrgang 1990
98. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Großmugl

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreter
Höger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 26. Juni 1990, II/1-M-196-1990, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–5, der Marktgemeinde Großmugl das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In Blau auf goldenem Felsen ein schwarzes Nest, darin ein silberner Pelikan mit ausgebreiteten Flügeln und rotem Schnabel, drei ebenfalls silberne Junge mit seinem eigenen Blut fütternd”.

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Großmugl festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Blau-Weiß” genehmigt.