Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1212/21–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Willendorf

Ausgabedatum

08.05.1990

Text

 

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Willendorf

 

1212/21–0

Kundmachung

40/90

1990-05-08

 

Blatt 1

Ausgegeben am
08.05.1990

Jahrgang 1990
40. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Willendorf

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreter
Höger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 13. März 1990, II/1-M-387-1990, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–5, der Gemeinde Willendorf, Verwaltungsbezirk Neunkirchen, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In goldenem Schild unter grünem Schildhaupt mit drei aufrecht stehenden goldenen Föhrenzapfen ein in den gefluteten blauen Schildfuß eintauchendes schwarzes Wasserrad.”

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Willendorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Blau” genehmigt.