Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1212/20–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Breitenau

Ausgabedatum

22.03.1990

Text

 

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Breitenau

 

1212/20–0

Kundmachung

33/90

1990-03-22

 

Blatt 1

Ausgegeben am
22.03.1990

Jahrgang 1990
33. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Breitenau

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreter
Höger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 6. Februar 1990, II/1-M-353-1990, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–5, der Gemeinde Breitenau das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein geteilter Schild, oben Grün, unten wiedergeteilt von Gold und Blau, über den goldenen Balken ein schwarzes Zahnrad gelegt, dahinter drei aus dem Schildfuß wachsende goldene Ähren”.

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Breitenau festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Blau” genehmigt.