Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1212/18–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Würmla

Ausgabedatum

30.10.1989

Text

 

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Würmla

 

1212/18–0

Kundmachung

101/89

1989-10-30

 

Blatt 1

Ausgegeben am
30.10.1989

Jahrgang 1989
101. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Würmla

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreter
Höger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. Juli 1989, II/1-M-463-1989, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–5, der Gemeinde Würmla, Verwaltungsbezirk Tulln, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In Grün unter zwei gegengewendeten silbernen Schlangen mit goldenen Krönchen eine aufgerichtete goldene Korngarbe, darunter aus dem Schildfuß wachsend ein silbernes Zahnrad.”

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Würmla festgesetzten Gemeindefarben “Weiß-Grün-Gelb” genehmigt.