Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1212/13–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Rabensburg

Ausgabedatum

21.06.1989

Text

 

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Rabensburg

 

1212/13–0

Kundmachung

46/89

1989-06-21

 

Blatt 1

Ausgegeben am
21.06.1989

Jahrgang 1989
46. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Rabensburg

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreter
Höger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Mai 1989, II/1-M-322-89, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–5, der Marktgemeinde Rabensburg, Verwaltungsbezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein erniedrigt geteilter Schild, unten eine rote Zinnenmauer mit drei schwarzen Schießscharten, darüber in Gold drei nach links fliegende schwarze Raben, eins zu zwei gestellt.”

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Rabensburg festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Rot” genehmigt.