Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1212/7–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Großebersdorf

Ausgabedatum

15.07.1988

Text

 

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Großebersdorf

 

1212/7–0

Kundmachung

64/88

1988-07-15

 

Blatt 1

Ausgegeben am
15.07.1988

Jahrgang 1988
64. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Großebersdorf

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreter
Höger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom

17. Mai 1988, II/1-M-306/1-1988, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–5, der Gemeinde Großebersdorf, Verwaltungsbezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem eins zu zwei geteilten Schild oben in Gold eine aus der Schildesteilung wachsende, zwei Trauben und zwei Blätter tragende grüne Weinranke, unten in Grün ein goldenes Rad.”

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Großebersdorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.