Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1211/95–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Stetten

Ausgabedatum

08.05.1987

Text

 

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Stetten

 

1211/95–0

Kundmachung

51/87

1987-05-08

 

Blatt 1

Ausgegeben am
08.05.1987

Jahrgang 1987
51. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Stetten

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreter
Höger

Gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom

17. März 1987, II/1-M-210-87, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–4, der Gemeinde Stetten, Verwaltungsbezirk Korneuburg, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem unter silbernem Schildhaupt gespaltenen Schild vorne in Rot eine silberne Sturzkrücke, hinten in Grün ein silbernes Rad, das Schildhaupt belegt mit einer grünen vierblättrigen Weinranke.”

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Stetten festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.