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Kundmachung über die Genehmigung der Grenzänderung von Gemeinden |
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1460/17–0 | Kundmachung | 40/87 | 1987-04-30 |
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Ausgegeben am 30.04.1987 | Jahrgang 1987 40. Stück |
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Genehmigung der Grenzänderung von Gemeinden
Niederösterreichische Landesregierung: Landeshauptmann-Stellvertreter Höger |
Die Niederösterreichische Landesregierung hat gemäß § 7 Abs. 1 NÖ Gemeindeordnung mit Wirkung vom 1. Jänner 1987 (§ 12 Abs. 4 NÖ Gemeindeordnung) die von nachstehenden Gemeinden beschlossenen Grenzänderungen genehmigt:Die Niederösterreichische Landesregierung hat gemäß Paragraph 7, Absatz eins, NÖ Gemeindeordnung mit Wirkung vom 1. Jänner 1987 (Paragraph 12, Absatz 4, NÖ Gemeindeordnung) die von nachstehenden Gemeinden beschlossenen Grenzänderungen genehmigt:
Waldegg (Verwaltungsbezirk Wr. Neustadt, Gerichtsbezirk Wr. Neustadt) und Miesenbach (Verwaltungsbezirk Wr. Neustadt, Gerichtsbezirk Wr. Neustadt)
GZ II/1-1794/9-85 vom 5. Februar 1986
Neuer Grenzverlauf:
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Waldegg und Miesenbach verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Dürnbach und Miesenbach wie folgt:
– Beginn bei Punkt 5 (Straßenmitte bei Haus, Gst. Nr. 88/3),
– Gerade von Punkt 5 - Punkt 100, L = 15,33 m,
– Kreisbogen mit dem Radius 30,00 m von Punkt 100 -
Punkt 101, Bogenlänge = 19,74 m,
– Gerade von Punkt 101 - Punkt 103, L = 25,62 m,
– Kreisbogen mit dem Radius 40,00 m von Punkt 103 -
Punkt 102, Bogenlänge = 41,73 m,
– Einbindung in den Altbestand bei Punkt 102.
Die Gesamtlänge der Grenzänderung beträgt 102,42 m.
Königsbrunn am Wagram (Verwaltungsbezirk Tulln, Gerichtsbezirk Kirchberg am Wagram) und Kirchberg am Wagram (Verwaltungsbezirk Tulln, Gerichtsbezirk Kirchberg am Wagram),
II/1-1991/5-86 vom 4. März 1986
Neuer Grenzverlauf:
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Königsbrunn am Wagram und Kirchberg am Wagram verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Königsbrunn am Wagram und Unterstockstall vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 2058 geradlinig über die Punkte 2635, 2639, 2640, 2641, 2648, 2650, 2651, 3160, 3154, 3155, 3156, 3834, 2657, 3833, 3207, 2561 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 2043.
Stockerau (Verwaltungsbezirk Korneuburg, Gerichtsbezirk Stockerau), Hausleiten (Verwaltungsbezirk Korneuburg, Gerichtsbezirk Stockerau) und Sierndorf (Verwaltungsbezirk Korneuburg, Gerichtsbezirk Stockerau)
II/1-2011/3-86 vom 10. März 1986
Neuer Grenzverlauf:
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Hausleiten und Sierndorf wird im Bereich der Katastralgemeinden Zissersdorf und Unterhautzenthal ausgehend vom neuen Grenzpunkt Nr. 14200 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte Nr. 14197, 14199 und des neuen dreifachen Grenzpunktes Nr. 14198 gebildet.
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Hausleiten und Sierndorf wird im Bereich der Katastralgemeinden Zissersdorf und Oberolberndorf ausgehend vom neuen dreifachen Grenzpunkt Nr. 14198 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte Nr. 14063, 14062, 14116, 14113, 14114, 14115, 14060, 14059 und des in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunktes Nr. 14057, weiters ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 14061 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte Nr. 14052, 14053, 14118, 14117, 14050, 14064, 14065, 14049, 14048, 14046 und des in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunktes Nr. 14419 gebildet.
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Sierndorf und Stockerau wird im Bereich der Katastralgemeinden Oberolberndorf und Stockerau ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 15002 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte Nr. 15003, 15004, 15380, 15381, 15933, und des in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunktes Nr. 15932, weiters ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 15929 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte Nr. 15297, 15296, 15294, 15293, 15292, 15283, 15282, 15281, 15280, 15279, 15278, 15277, 15276, 15275 und des in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunktes Nr. 15020, sowie weiters ausgehend vom bisherigen, in der Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 15303 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte Nr. 15100, 15099, 15098, 15165, 15166, 15271, 15169 und des in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunktes Nr. 15021 gebildet.
Karlstetten (Verwaltungsbezirk St. Pölten, Gerichtsbezirk St. Pölten) und Obritzberg-Rust (Verwaltungsbezirk St. Pölten, Gerichtsbezirk Herzogenburg)
II/1- 2006/3- 86 mit Zustimmung der Bundesregierung vom 29. April 1986
Neuer Grenzverlauf:
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Karlstetten und Obritzberg-Rust wird im Bereich der Katastralgemeinden Weyersdorf und Doppel, ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 7406 durch die geradlinige Verbindung der Grenzpunkte Nr. 7408, 7409, 7411, 7974, 7973 und des in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunktes Nr. 7416,
weiters ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 7420, durch die geradlinige Verbindung der Grenzpunkte Nr. 7866, 7422, 8094, 8095, 7981, 7982, 7983, 7984, 7985 und des in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunktes Nr. 7430,
weiters ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 7432, durch die geradlinige Verbindung des Grenzpunktes Nr. 7988 und des in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunktes Nr. 7436,
weiters ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 7436 durch die geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 7989, 7472 und des in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunktes Nr. 7440, gebildet.
Leitzersdorf (Verwaltungsbezirk Korneuburg, Gerichtsbezirk Stockerau) und Niederhollabrunn (Verwaltungsbezirk Korneuburg, Gerichtsbezirk Stokkerau)
II/1-2013/6-86 vom 13. Mai 1986
Neuer Grenzverlauf:
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Leitzersdorf und Niederhollabrunn verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Wollmannsberg und Haselbach vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt A0618 über die Punkte A0617, A0620, A0118W bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt A077W.
Mank (Verwaltungsbezirk Melk, Gerichtsbezirk Mank) und St. Leonhard am Forst (Verwaltungsbezirk Melk, Gerichtsbezirk Mank)
II/1-1660/11-86 vom 18. Juni 1986
Neuer Grenzverlauf:
Die Parzellen Nr. 1173, 1174, 1154 und 1159 der Katastralgemeinde Mank bilden im Bereich der Rotte Ritzenberg die neue Grenze zwischen den Gemeinden Mank und St. Leonhard am Forst.
Göttlesbrunn-Arbesthal (Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha, Gerichtsbezirk Bruck an der Leitha) und Trautmannsdorf an der Leitha (Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha, Gerichtsbezirk Bruck an der Leitha)
II/1-2010/5-86 vom 23. Juni 1986
Neuer Grenzverlauf:
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Göttlesbrunn-Arbesthal und Trautmannsdorf an der Leitha verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Arbesthal und Stixneusiedl vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 1009 geradlinig über die Punkte 4552, 1012, 1013, 1015, 2049, 2050, 2051, 2052, 2053, 2054, 2055, 2056, 2057, 2058, 2059 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 1852,
vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 4184 geradlinig über die Punkte 4183 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 1875, vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 1879 geradlinig über die Punkte 2112, 2113 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 1889 und weiter über die Punkte 4975, 4143, 4835 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 1890.
Die neue Grenze in der Gemeinde Trautmannsdorf an der Leitha verläuft im Bereich der Katastralgemeinde Sarasdorf und Stixneusiedl vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 1084 geradlinig über die Punkte 5146, 5147, 4810, 4811, 4814, 1413, 3408 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 3399.
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Trautmannsdorf an der Leitha und Göttlesbrunn- Arbesthal verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Sarasdorf und Arbesthal vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 2631 geradlinig über die Punkte 2630, 2629, 4453, 5487, 5507, 4459, 4460, 5330, 5335, 4477, 4476 bis zum neuen dreifachen Grenzpunkt 5736 zwischen den Katastralgemeinden Sarasdorf, Arbesthal und Göttlesbrunn.
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Trautmannsdorf an der Leitha und Göttlesbrunn- Arbesthal verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Sarasdorf und Göttlesbrunn vom neuen dreifachen Grenzpunkt 5736 zwischen den Katastralgemeinden Sarasdorf, Arbesthal und Göttlesbrunn geradlinig über die Punkte 5584, 5592 bis zum in der alten Grenze gelegenen neuen dreifachen Grenzpunkt 5601.
Die neue Grenze in der Gemeinde Göttlesbrunn-Arbesthal verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Göttlesbrunn und Arbesthal vom neuen dreifachen Grenzpunkt 5736 zwischen den Katastralgemeinden Sarasdorf, Arbesthal und Göttlesbrunn geradlinig über die Punkte 5338, 5337, 5536, 5538, 5513, 4495, 2820, 4533, 2819, 4540, 4534 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 3474,
vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 4516 geradlinig über die Punkte 2818, 4718, 4862 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 4384,
vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 4369 geradlinig über die Punkte 4860, 4859, 3271, 3272, 3466, 3483, 4926, 3482, 4918, 3465, 2448, 5807, 2447, 4264, 4259, 4260, 4262 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 1972,
vom unverändert gebliebenen Punkt 4263 geradlinig über den Punkt 4240 zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 1963 und weiter über den Punkt 1962 zum unverändert gebliebenen Punkt 1960,
vom unverändert gebliebenen Punkt 1953 geradlinig über die Punkte 4873, 5182, 5183, 5184 bis zum unverändert gebliebenen Punkt 2673,
vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 2258 geradlinig über die Punkte 2259, 4304 bis zum unverändert gebliebenen Punkt 4272,
vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 2244 geradlinig über die Punkte 4273, 4274, 4275, 4276, 4277, 4278, 2237, 2236, 2235, 4315, 4316, 4317, 4332, 4333, 4334 bis zum unverändert gebliebenen Punkt 1952.
Ebergassing (Verwaltungsbezirk Wien-Umgebung, Gerichtsbezirk Schwechat) und Gramatneusiedl (Verwaltungsbezirk Wien-Umgebung, Gerichtsbezirk Schwechat)
II/1- 2022/3- 86 vom 8. Juli 1986
Neuer Grenzverlauf:
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Ebergassing und Gramatneusiedl verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Ebergassing und Gramatneusiedl von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 1196 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte Nr. 3216, 3134, 3472, 3139, 3473, 3474, 3140, 3144, 537, 3213, 3215, 3218, 3220, 3222, 3224, 3226, 3228, 3229, 3230, 531, 3236, 3239, 3240, 3250, 3251 und des in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunktes Nr. 526.
Mistelbach (Verwaltungsbezirk Mistelbach, Gerichtsbezirk Mistelbach), Wilfersdorf (Verwaltungsbezirk Mistelbach, Gerichtsbezirk Mistelbach) und Poysdorf (Verwaltungsbezirk Mistelbach, Gerichtsbezirk Poysdorf)
II/1- 2005/3- 85 mit Zustimmung der Bundesregierung vom 15. Juli 1986
Neuer Grenzverlauf:
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Mistelbach und Poysdorf wird im Bereich der Katastralgemeinden Eibesthal und Wetzelsdorf, ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 1590 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte Nr. 1559, 1562, 1564, 1566, 1567, 1569, 1571, 1573, 1575, 1578, 1579, 1581, 1582, 1408, 1287, 1288 und dem neuen dreifachen Grenzpunkt zwischen den Katastralgemeinden Eibesthal, Wetzelsdorf und Erdberg Nr. 1286 gebildet.
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Mistelbach und Poysdorf wird im Bereich der Katastralgemeinden Eibesthal und Erdberg, ausgehend vom neuen dreifachen Grenzpunkt Nr. 1286 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte Nr. 1289, 1290, 1291, 1292, 1293, 1294, 1295, 1584, 1585, 1587 und dem neuen dreifachen Grenzpunkt zwischen den Katastralgemeinden Eibesthal, Erdberg und Wilfersdorf Nr. 6468 gebildet.
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Poysdorf und Wilfersdorf wird im Bereich der Katastralgemeinden Erdberg und Wilfersdorf, ausgehend vom neuen dreifachen Grenzpunkt Nr. 6468 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte Nr.6451, 6557, 6456 und des in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunktes Nr. 6457 gebildet.
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Wilfersdorf und Mistelbach wird im Bereich der Katastralgemeinden Wilfersdorf und Eibesthal, ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 6464 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte Nr. 6471, 6472, 6473, 2275, 2276, 6476, 6477, 6478, 6479, 2278, 6577, 6576, 6551, 6552, 6578, 6512, 6513, 6516, 6514, 6515, 1611, 1613, 1614, 6566, 6565, 6568, 6570, 1601, 6544, 6545, 6618, 6617, 6460, 6620, 6625, 6624, 6525, 6537, 6450, 6553, 6626, 6446 und des in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunktes Nr. 4409, ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 5255 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte Nr. 6608, 6192, 5245, 5244 und des in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunktes Nr. 4331 gebildet.
St. Margarethen/Sierning (Verwaltungsbezirk St. Pölten, Gerichtsbezirk St. Pölten), Bischofstetten (Verwaltungsbezirk Melk, Gerichtsbezirk Mank) und Markersdorf-Haindorf (Verwaltungsbezirk St. Pölten, Gerichtsbezirk St. Pölten)
II/1-2020/5, mit Zustimmung der Bundesregierung vom 18. November 1986
Neuer Grenzverlauf:
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden St. Margarethen/Sierning und Bischofstetten verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Oberhofen und Bischofstetten vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 6598 geradlinig über die Punkte 9076, 9065, 9078, 9079, 9608, 9606, 9083, 9086, 9087, bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 8622.
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden St. Margarethen/Sierning und Markersdorf-Haindorf verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Eigendorf und Haindorf vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 4649 geradlinig über die Punkte 6293, 6292, 6291, 6290, 9273, 9272, 9574, 9575, 9576, 8098, bis zum neuen dreifachen Grenzpunkt 9529 zwischen den Katastralgemeinden Eigendorf, Haindorf und Winkel.
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden St. Margarethen/Sierning und Markersdorf-Haindorf verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Eigendorf und Winkel vom neuen dreifachen Grenzpunkt 9529 geradlinig über die Punkte 9530, 9528, 9527, bis zum neuen dreifachen Grenzpunkt 9519 zwischen den Katastralgemeinden Eigendorf, Winkel und Mannersdorf.
Krummnußbaum (Verwaltungsbezirk Melk, Gerichtsbezirk Melk) und Ybbs an der Donau (Verwaltungsbezirk Melk, Gerichtsbezirk Ybbs an der Donau)
II/1-1982/6-86 mit Zustimmung der Bundesregierung vom 2. September 1986
Neuer Grenzverlauf:
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Krummnußbaum und Ybbs an der Donau verläuft vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 17145 geradlinig über die Punkte 17519 und 17521 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 17141.
Kreuttal (Verwaltungsbezirk Mistelbach, Gerichtsbezirk Wolkersdorf) und Großrußbach (Verwaltungsbezirk Korneuburg, Gerichtsbezirk Korneuburg)
II/1-2026/3-86 mit Zustimmung der Bundesregierung vom 16. Dezember 1986
Neuer Grenzverlauf:
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Kreuttal und Großrußbach verläuft im Bereich der Katastralgmeinden Hornsburg und Großrußbach vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 1375 über den Punkt 1377 zum unveränderten Punkt 1376, weiter über die unveränderten Punkte 1378 und 1382 und in gerader Linie über die neuen Punkte 4076, 4077, 1416, 1403, 3164, 1404, 1400, 1392, 1393 und in weiterer Folge an der südlichen Grenze des Grundstückes 1991 (alt KG Hornsburg) in Richtung Westen, entlang der gemeinsamen Grenze der Grundstücke 1991 und 1992, über Punkt 4137 bis zum westlichen gemeinsamen Grenzpunkt 4136 dieser beiden Grundstücke, der unveränderte Katastralgemeindegrenzpunkt bleibt.
Somit werden die unvermessenen Altgrundstücke 1988, 1989, 1990 und 1991 von der KG Hornsburg in die KG Großrußbach übertragen.
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Kreuttal und Großrußbach verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Hornsburg und Großrußbach vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 605 geradlinig über die Punkte 622, 621, 620, 2653, 2652, 2647 zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 626.
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Kreuttal und Großrußbach verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Hornsburg und Großrußbach, ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen neuen Grenzpunkt 5939, geradlinig über die Punkte 7781, 7780 zu dem in der bisherigen Grenze gelegenen neuen Grenzpunkt 5938.
Die neue Grenze verläuft ferner ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen neuen Grenzpunkt 5963, geradlinig über die Punkte 7312, 7309, 7310 zu dem in der bisherigen Grenze gelegenen neuen Grenzpunkt 5962.
Waidhofen an der Thaya (Verwaltungsbezirk Waidhofen an der Thaya, Gerichtsbezirk Waidhofen an der Thaya) und Pfaffenschlag (Verwaltungsbezirk Waidhofen an der Thaya, Gerichtsbezirk Waidhofen an der Thaya)
II/1-1962/6-86 vom 13. Mai 1987
Neuer Grenzverlauf:
Die neue Grenze zwischen den Gemeinden Waidhofen an der Thaya und Pfaffenschlag verläuft im Bereich der Katastralgemeinden Großeberharts und Waidhofen an der Thaya vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 97 zu Neupunkt 91 und von dort geradlinig über die Punkte 118, 103, 119 und 120 bis Punkt 121 von dort weiter über die Punkte 121, 122, 111, 114, 115, P 04, 63, 65, 48, 49, 47 und 66 zu Punkt 68 der wieder auf der unverändert gebliebenen KG Grenze zwischen Waidhofen an der Thaya und Groß Eberharts liegt.