Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1211/93–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wimpassing

Ausgabedatum

30.04.1987

Text

 

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wimpassing

 

1211/93–0

Kundmachung

36/87

1987-04-30

 

Blatt 1

Ausgegeben am
30.04.1987

Jahrgang 1987
36. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wimpassing

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreter
Höger

Gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom

17. März 1987, II/1-M-388/1-87, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–4, der Gemeinde Wimpassing, Verwaltungsbezirk Neunkirchen, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In grünem Schild unter einem mit drei goldenen Ähren belegten Schildhaupt ein in den gefluteten Schildfuß eintauchendes goldenes Mühlrad.”

Gleichzeitig werden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Wimpassing festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Blau” genehmigt.