Niederösterreich
1211/93–0
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wimpassing
30.04.1987
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wimpassing | |||
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1211/93–0 | Kundmachung | 36/87 | 1987-04-30 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1987 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wimpassing
Niederösterreichische Landesregierung: |
Gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom
17. März 1987, II/1-M-388/1-87, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–4, der Gemeinde Wimpassing, Verwaltungsbezirk Neunkirchen, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In grünem Schild unter einem mit drei goldenen Ähren belegten Schildhaupt ein in den gefluteten Schildfuß eintauchendes goldenes Mühlrad.”
Gleichzeitig werden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Wimpassing festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Blau” genehmigt.