Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1211/92–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Semmering

Ausgabedatum

19.03.1987

Text

 

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Semmering

 

1211/92–0

Kundmachung

27/87

1987-03-19

 

Blatt 1

Ausgegeben am
19.03.1987

Jahrgang 1987
27. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Semmering

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreter
Höger

Gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom

17. Februar 1987, II/1-M-381-1986, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–4, der Gemeinde Semmering, Verwaltungsbezirk Neunkirchen, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem von Silber und Blau im Tannenschnitt erhöht geteilten Schild wachsend eine zweigeschossige silberne Brücke mit oben fünf und unten drei Bogenöffnungen.”

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Semmering festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß” genehmigt.