Niederösterreich
1211/92–0
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Semmering
19.03.1987
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Semmering | |||
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1211/92–0 | Kundmachung | 27/87 | 1987-03-19 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1987 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Semmering
Niederösterreichische Landesregierung: |
Gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom
17. Februar 1987, II/1-M-381-1986, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–4, der Gemeinde Semmering, Verwaltungsbezirk Neunkirchen, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem von Silber und Blau im Tannenschnitt erhöht geteilten Schild wachsend eine zweigeschossige silberne Brücke mit oben fünf und unten drei Bogenöffnungen.”
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Semmering festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß” genehmigt.