Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1211/91–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Götzendorf

Ausgabedatum

19.03.1987

Text

 

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Götzendorf

 

1211/91–0

Kundmachung

26/87

1987-03-19

 

Blatt 1

Ausgegeben am
19.03.1987

Jahrgang 1987
26. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Götzendorf

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreter
Höger

Gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom

25. Februar 1987, II/1-M-71-86, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–4, der Marktgemeinde Götzendorf, Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem durch einen goldenen Balken schräglinks geteilten Schild oben in Rot ein goldener, senkrecht gerauteter Schild, unten in Grün ein wachsender goldener Bischofsstab.”

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Götzendorf festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Grün” genehmigt.