Niederösterreich
1211/84–0
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Neudorf bei Staatz
24.04.1986
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Neudorf bei Staatz | |||
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1211/84–0 | Kundmachung | 44/86 | 1986-04-24 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1986 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Neudorf bei Staatz
Niederösterreichische Landesregierung: |
Gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom
25. Februar 1986, II/1-M-324-85, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–4, der
Marktgemeinde Neudorf bei Staatz, Verwaltungsbezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem von Rot auf Blau erniedrigt geteilten Schild
oben ein goldener Schrägrechtsbalken, belegt mit einem schwarzen Marktrichterschwert.”
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der
NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Neudorf bei Staatz festgesetzten
Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.