Niederösterreich
1211/80–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ENGELHARTSTETTEN
18.02.1986
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ENGELHARTSTETTEN | |||
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1211/80–0 | Kundmachung | 16/86 | 1986-02-18 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1986 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Engelhartstetten
Niederösterreichische Landesregierung: |
Gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. Dezember 1985, II/1-M-96-85, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, der Marktgemeinde Engelhartstetten, Verwaltungsbezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein gespaltener Schild, vorne in Rot drei aus dem Schildesfuß wachsende goldene Ähren, hinten in Silber zwei beiderseits gezinnte rote Querbalken.”
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Engelhartstetten festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Gelb” genehmigt.