Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1211/79–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE RINGELSDORF-NIEDERABSDORF

Ausgabedatum

17.01.1986

Text

 

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE RINGELSDORF-NIEDERABSDORF

 

1211/79–0

Kundmachung

3/86

1986-01-17

 

Blatt 1

Ausgegeben am
17.01.1986

Jahrgang 1986
3. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ringelsdorf-Niederabsdorf

Niederösterreichische Landesregierung:
Landesrat
Höger

Gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 26. November 1985, II/1-M-120/1-85, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, der Gemeinde Ringelsdorf-Niederabsdorf, Verwaltungsbezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein goldener Schild, unter einem von einem goldenen Querbalken durchzogenen roten Schildeshaupt drei aus einem roten Dreiberg wachsende, schwarze verschlungene Ringe, eins zu zwei gestellt.”

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Ringelsdorf-Niederabsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Gelb-Rot” genehmigt.