Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1211/74–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ENZERSDORF AN DER FISCHA

Ausgabedatum

24.05.1985

Text

 

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ENZERSDORF AN DER FISCHA

 

1211/74–0

Kundmachung

67/85

1985-05-24

 

Blatt 1

Ausgegeben am
24.05.1985

Jahrgang 1985
67. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Enzersdorf an der Fischa

Niederösterreichische Landesregierung:
Landesrat
Höger

Gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 9. April 1985, II/1-M-69-85, der Gemeinde Enzersdorf an der Fischa, Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein durch einen silbernen Wellenbalken schräglinks geteilter Schild, oben in Rot ein goldenes Zahnrad, unten in Grün eine goldene Ähre.”

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Enzersdorf an der Fischa festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.