Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1211/72–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE TÜRNITZ

Ausgabedatum

24.04.1985

Text

 

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE TÜRNITZ

 

1211/72–0

Kundmachung

54/85

1985-04-24

 

Blatt 1

Ausgegeben am
24.04.1985

Jahrgang 1985
54. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Türnitz

Niederösterreichische Landesregierung:
Landesrat
Blochberger

Gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 26. Februar 1985, II/1-M-254-1985, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, der Marktgemeinde Türnitz, Verwaltungsbezirk Lilienfeld, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem gespaltenen Schild vorne im blauen Feld drei goldene Lilien, zwei zu eins gestellt, hinten im goldenen Feld ein roter gezinnter Marktturm mit aufgezogenem Fallgitter, der über drei, im Schildesfuß befindlichen, blauen Wellenbalken steht.”

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Türnitz festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Rot” genehmigt.