Niederösterreich
1211/67–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ROSSATZ
01.02.1985
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ROSSATZ | |||
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1211/67–0 | Kundmachung | 12/85 | 1985-02-01 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1985 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Rossatz
Niederösterreichische Landesregierung: |
Gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. Dezember 1984, II/1-M-232/2-84, der Marktgemeinde Rossatz, Verwaltungsbezirk Krems, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In Rot ein bekrönter doppelschweifiger goldener Löwe, der über drei silberne Spitzen, darinnen ein roter Donaunachen, schreitet.”
Gleichzeitig wurden die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Rossatz festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Gelb” genehmigt.