Niederösterreich
1211/65–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GROSSRIEDENTHAL
21.09.1984
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GROSSRIEDENTHAL | |||
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1211/65–0 | Kundmachung | 86/84 | 1984-09-21 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1984 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Großriedenthal
Niederösterreichische Landesregierung: |
Gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 14. August 1984, II/1-M-450/1-1984, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, der Gemeinde Großriedenthal, Verwaltungsbezirk Tulln, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem blauen Schild über zwei gekreuzten silbernen Schlüsseln eine goldene Weintraube mit Ranken und Blättern, die beiderseits von einer aus dem Schildesfuß emporwachsenden goldenen Ähre begleitet wird.”
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Großriedenthal festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.