Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1211/63–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BERGEN IM DUNKELSTEINERWALD

Ausgabedatum

10.08.1984

Text

 

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BERGEN IM DUNKELSTEINERWALD

 

1211/63–0

Kundmachung

64/84

1984-08-10

 

Blatt 1

Ausgegeben am
10.08.1984

Jahrgang 1984
64. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bergen im Dunkelsteinerwald

Niederösterreichische Landesregierung:
Landesrat
Blochberger

Gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 10. Juli 1984, II/1-M-214-84, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, der Gemeinde Bergern im Dunkelsteinerwald, Verw. Bezirk Krems an der Donau, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem Schild eine mit einem grünen Nadelbaum belegte, aufwärtszeigende, geschweifte, goldene Spitze, die vorne von einer in einem roten Feld befindlichen goldenen Weinranke mit ebensolcher Traube und hinten von einer in einem blauen Feld befindlichen goldenen Ähre begleitet wird.”

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Bergern im Dunkelsteinerwald festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.