Niederösterreich
1211/59–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ST. OSWALD
10.07.1984
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ST. OSWALD | |||
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1211/59–0 | Kundmachung | 56/84 | 1984-07-10 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1984 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde St. Oswald
Niederösterreichische Landesregierung: |
Gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 5. Juni 1984, II/1-M-288/1-84, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973 der Gemeinde St. Oswald, Verwaltungsbezirk Melk, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein durch einen roten Schräglinksbalken geteilter goldener Schild, belegt mit einem schwarzen Raben, der in seinem Schnabel einen silbernen Ring und in seinen Fängen ein silbernes Tatzenkreuz hält.”
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde St. Oswald festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Schwarz” genehmigt.