Niederösterreich
1211/58–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KLEINZELL
29.06.1984
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KLEINZELL | |||
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1211/58–0 | Kundmachung | 49/84 | 1984-06-29 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1984 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 15. Mai 1984 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kleinzell
Niederösterreichische Landesregierung: |
Gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 15. Mai 1984, II/1-M-264-1984, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, der Gemeinde Kleinzell, Verw. Bezirk Lilienfeld, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein grüner Schild, belegt mit über einem goldenen Schaff schwebenden goldenen gekreuzten Schlegel und Eisen, die im Schnittpunkt von einer silbernen Schneerose mit goldenen Staubgefäßen überdeckt werden.”
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Kleinzell festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Gelb” genehmigt.