Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

3505/2–0

Titel

VERORDNUNG ÜBER DAS KURATORIUM DER INTERESSE- VERTRETUNG DER NÖ FAMILIEN

Ausgabedatum

19.04.1984

Text

 

VERORDNUNG ÜBER DAS KURATORIUM DER INTERESSE- VERTRETUNG DER NÖ FAMILIEN

 

3505/2–0

Verordnung

38/84

1984-04-19

 

Blatt 1

Ausgegeben am
19.04.1984

Jahrgang 1984
38. Stück

Verordnung der NÖ Landesregierung vom 13. März 1984 über das Kuratorium der Interessenvertretung der NÖ Familien

Niederösterreichische Landesregierung
Landesrat
Prokop

Auf Grund des Paragraph 11, Absatz 3, des NÖ Familiengesetzes, Landesgesetzblatt 3505–0, wird verordnet:

Folgende Organisationen erfüllen die Voraussetzungen, dem Kuratorium der Interessenvertretung der NÖ Familien anzugehören:

Caritas der Diözese St. Pölten,

Caritas der Erzdiözese Wien,

Handelskammer Niederösterreich,

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich,

Kammer für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich,

Landesverband der Elternvereine an höheren und mittleren Schulen von Wien und Niederösterreich,

Lebenshilfe Niederösterreich,

NÖ Hilfswerk,

Niederösterreichische Initiative für das familienbedürftige Kind,

Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer,

NÖ Landesverband der Elternvereine an den öffentlichen Pflichtschulen,

NÖ Volkshilfe,

Österreichisches Kinderrettungswerk, Landesverband NÖ,

Land NÖ Gemeindevertreter der ÖVP,

Land sozialistischer Gemeindevertreter in Niederösterreich.