Niederösterreich
1211/53–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ALTENMARKT AN DER TRIESTING
14.10.1983
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ALTENMARKT AN DER TRIESTING | |||
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1211/53–0 | Kundmachung | 123/83 | 1983-10-14 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1983 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 5. Juli 1983 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Altenmarkt an der Triesting
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 5. Juli 1983, II/1-M-40/1-83, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, der Marktgemeinde Altenmarkt an der Triesting, Verwaltungsbezirk Baden, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem, durch einen von Rot auf Silber zinnengeteilten Balken geteilten Schild, oben in Silber fünf zentral aus der Schildesteilung wachsende grüne Eichenblätter, unten in Rot drei silberne Schrägrechtsbalken.”
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Altenmarkt an der Triesting festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.