Niederösterreich
1211/50–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE STRATZING-DROSS
09.08.1983
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE STRATZING-DROSS | |||
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1211/50–0 | Kundmachung | 103/83 | 1983-08-09 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1983 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 28. Juni 1983 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Stratzing-Droß
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 28. Juni 1983, II/1-M-238/1-83, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, der Marktgemeinde Stratzing-Droß, Verwaltungsbezirk Krems, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein blauer Schild, in dem eine aus Quadersteinen erbaute silberne Mauer, mit fünf Zinnen und einem offenen, ein goldenes Fallgitter zeigendem Tor, über dem ein rotsilbernroter Bindenschild schwebt; hinter der Mauer stehen zwei runde flachgedeckte silberne Türme mit drei Fenstern, zwei zu eins gestellt. Im blauen Feld, drei die Türme begleitende, zueinander gekehrte goldene Lilien.”
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Stratzing-Droß festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.