Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1211/45–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GROSS GERUNGS

Ausgabedatum

30.06.1983

Text

 

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GROSS GERUNGS

 

1211/45–0

Kundmachung

76/83

1983-06-30

 

Blatt 1

Ausgegeben am
30.06.1983

Jahrgang 1983
76. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 12. April 1983 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Groß Gerungs

Niederösterreichische Landesregierung:
Landesrat
Höger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. April 1983, II/1-M-543/4-83, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, der Marktgemeinde Groß Gerungs, Verwaltungsbezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem durch drei blaue Wellenfäden geteilten goldenen Schild, oben über der Schildesteilung schwebend ein grünes Majuskel-M, unten aus einem im Schildesfuß befindlichen Dreiberg emporwachsend drei grüne Fichten.”

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Groß Gerungs festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.