Niederösterreich
1211/43–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE HAUNOLDSTEIN
29.04.1983
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE HAUNOLDSTEIN | |||
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1211/43–0 | Kundmachung | 49/83 | 1983-04-29 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1983 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 1. März 1983 über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Haunoldstein
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 1. März 1983, II/1-M-399-83, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, der Gemeinde Haunoldstein, Verwaltungsbezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Ein durch eine silberne gestürzte Deichsel geteilter blauer Schild, der im ersten und dritten Feld mit drei von einer Hand gehaltenen Ähren, dem Deichselarm unterschoben, und im zweiten Feld mit einem rotbezungten, bewehrten goldenen Panther belegt ist.”
Zugleich wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Haunoldstein festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.