Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1211/40–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GROSS-ENGERSDORF

Ausgabedatum

11.03.1983

Text

 

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GROSS-ENGERSDORF

 

1211/40–0

Kundmachung

25/83

1983-03-11

 

Blatt 1

Ausgegeben am
11.03.1983

Jahrgang 1983
25. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 25. Jänner 1983 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Groß-Engersdorf

Niederösterreichische Landesregierung:
Landesrat
Höger

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Jänner 1983, II/1-M-307-82, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, der Gemeinde Groß-Engersdorf, Verwaltungsbezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem grünen Schild eine silberne Lyra, die im Schildesfuß von zwei goldenen Ähren umgeben ist und über der an einem goldenen Faden zwei blättertragende goldene Weintrauben hängen.”

Zugleich wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Groß-Engersdorf festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün-Weiß” genehmigt.