Niederösterreich
1211/38–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE DRÖSING
11.03.1983
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE DRÖSING | |||
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1211/38–0 | Kundmachung | 23/83 | 1983-03-11 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1983 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 25. Jänner 1983 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Drösing
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Jänner 1983, II/1-M-92-1-82, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, der Gemeinde Drösing, Verwaltungsbezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem blauen Schild ein silberner, mit drei Zinnen bekrönter Wehrturm, der oberhalb des mittleren Tores einen von Blau auf Rot geteilten Schild mit einem aus der Schildesteilung wachsenden rotbewehrten silbernen Löwen trägt.”
Zugleich wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Drösing festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Rot” genehmigt.