Niederösterreich
1211/20–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS AN DIE GEMEINDE KALTENLEUTGEBEN UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN
19.03.1982
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS AN DIE GEMEINDE KALTENLEUTGEBEN UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN | |||
| |||
1211/20–0 | Kundmachung | 31/82 | 1982-03-19 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1982 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 24. November 1981 über die Verleihung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kaltenleutgeben und die Genehmigung der Gemeindefarben
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. November 1981, II/1-M-340-81, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, der Gemeinde Kaltenleutgeben, Verwaltungsbezirk Mödling, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem grünen Schild ein silberner, rot geränderter Schräg-rechts-Wellenbalken, der von einem silbernen drei Früchte tragenden Eichenzweig begleitet wird.”
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Kaltenleutgeben festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.