Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1211/19–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS AN DIE GEMEINDE GRAMATNEUSIEDL UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN

Ausgabedatum

15.01.1982

Text

 

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS AN DIE GEMEINDE GRAMATNEUSIEDL UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN

 

1211/19–0

Kundmachung

3/82

1982-01-15

 

Blatt 1

Ausgegeben am
15.01.1982

Jahrgang 1982
3. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 1. Dezember 1981 über die Verleihung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gramatneusiedl und Genehmigung der Gemeindefarben

Niederösterreichische Landesregierung:
Landesrat
Höger

Die NÖ Landesregierung hat gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, mit Bescheid vom 1. Dezember 1981, II/1-M-520/1-81, der Gemeinde Gramatneusiedl, das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In einem grünen Schild zwei gekreuzte, abwärts gewendete, silberne Sensen, die überragt werden von einem, durch einen silbernen Faden getrennten, roten Schildeshaupt, welches mit einem goldenen Weberschiffchen belegt ist.”

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Gramatneusiedl festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.