Niederösterreich
1211/17–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS AN DIE MARKTGEMEINDE LANGENROHR
15.01.1982
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS AN DIE MARKTGEMEINDE LANGENROHR | |||
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1211/17–0 | Kundmachung | 1/82 | 1982-01-15 |
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Ausgegeben am | Jahrgang 1982 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 24. November 1981 über die Verleihung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Langenrohr
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. November 1981, II/1-M-456-81, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, der Marktgemeinde Langenrohr, Verwaltungsbezirk Tulln, das nachstehend beschriebene Marktwappen verliehen:
“In einem gespaltenen Schild, vorne in Gold zwei gekreuzte grüne Ähren, die von einem gleichfarbigen aufrechten Rohrkolben durchzogen werden, rückwärts in Blau eine goldene Darstellung des hl. Nikolaus mit seinen Attributen.”
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Langenrohr festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.