Niederösterreich
1211/3–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BIEDERMANNSDORF
08.08.1980
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BIEDERMANNSDORF | |||
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1211/3–0 | Kundmachung | 109/80 | 1980-08-08 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1980 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 24. Juni 1980 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Biedermannsdorf
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. Juni 1980, II/1-M-331/1-80, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–2, der Gemeinde Biedermannsdorf, Verw. Bezirk Mödling, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein durch eine gestürzte goldene, mit einer blauen Lilie belegte Spitze gespaltener roter Schild.”
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Biedermannsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.