Niederösterreich
1211/2–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GROSSRUSSBACH
08.08.1980
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GROSSRUSSBACH | |||
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1211/2–0 | Kundmachung | 108/80 | 1980-08-08 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1980 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 24. Juni 1980 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Großrußbach
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. Juni 1980, II/1-M-197-80, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–2, der Marktgemeinde Großrußbach, Verw. Bezirk Korneuburg, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein von Silber auf Grün geteilter Schild, oben ein aus der Schildesteilung wachsender roter Wolf, unten zwei gekreuzte silberne Schreibfedern, die von einer goldenen Ähre gebunden werden.”
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Großrußbach festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.