Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1210/99–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SULZ IM WEINVIERTEL

Ausgabedatum

27.06.1980

Text

 

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SULZ IM WEINVIERTEL

 

1210/99–0

Kundmachung

70/80

1980-06-27

 

Blatt 1

Ausgegeben am
27.06.1980

Jahrgang 1980
79. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 29. April 1980 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Sulz im Weinviertel

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmannstellvertreter
Czettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 29. April 1980, II/1-M-124-80, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–2, der Marktgemeinde Sulz im Weinviertel, Verw. Bezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem, über einen von drei silbernen Fäden durchzogenen grünen Schildesfuß gespaltenen Schild, vorne in Blau eine goldene Weintraube, hinten in Rot eine silberne Schwurhand.”

Gleichzeitig wurde gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Sulz im Weinviertel festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Rot-Grün” genehmigt.