Niederösterreich
1210/95–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE DORFSTETTEN
25.03.1980
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE DORFSTETTEN | |||
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1210/95–0 | Kundmachung | 37/80 | 1980-03-25 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1980 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 29. Jänner 1980 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Dorfstetten
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Dezember 1979, II/1-M-259/1-1980, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–2, der Gemeinde Dorfstetten, Verwaltungsbezirk Melk, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein durch eine grüne Fichte gespaltener Schild, vorne von Blau auf Gold und hinten von Silber auf Rot neuerlich gespalten.”
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Dorfstetten festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Grün-Rot” genehmigt.