Niederösterreich
1210/88–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE MICHELBACH
13.11.1979
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE MICHELBACH | |||
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1210/88–0 | Kundmachung | 163/79 | 1979-11-13 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1979 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 9. Oktober 1979 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Michelbach
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 9. Oktober 1979, II/1-M-410-1979, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–2, der Marktgemeinde Michelbach, Verw. Bez. St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein geteilter Schild, dessen obere Hälfte gespalten, vorne in Schwarz ein silbernes, aufwärts zeigendes Schwert mit aufgesetztem silbernen Waagebalken mit anhängenden Schalen, hinten in Grün eine mit einer schwarzen Hacke gekreuzte schwarze Sense zeigt, und dessen untere Hälfte eine silberne gequaderte Steinbrücke mit grünem Durchlaß aufweist.”
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Michelbach festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Weiß-Grün” genehmigt.