Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

2620/6–0

Titel

VERORDNUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DER IM DISZIPLINARVERFAHREN GEGEN LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE LANDESLEHRER EINGEGANGENEN GELDSTRAFEN UND GELDBUSSEN.

Ausgabedatum

21.08.1979

Text

 

VERORDNUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DER IM DISZIPLINARVERFAHREN GEGEN LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE LANDESLEHRER EINGEGANGENEN GELDSTRAFEN UND GELDBUSSEN.

 

2620/6–0

Stammverordnung

125/79

1979-08-21

 

Blatt 1

Ausgegeben am
21.08.1979

Jahrgang 1979
125. Stück

Verordnung der NÖ Landesregierung vom 17. Juli 1979 über die Verwendung der im Disziplinarverfahren gegen land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer eingegangenen Geldstrafen und Geldbußen

Niederösterreichische Landesregierung:
Landesrat
Bierbaum

Auf Grund des Paragraph 13, des NÖ Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes, Landesgesetzblatt 2620–0, wird verordnet:

Die im Disziplinarverfahren gegen land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer eingegangenen Geldstrafen und Geldbußen sind für Wohlfahrtseinrichtungen zu verwenden, die diesen Lehrern offenstehen bzw. zugutekommen.